Ausbildung zum/zur AltenpflegehelferIn

 

Berufstyp                     Ausbildungsberuf

Ausbildungsart            Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)

Ausbildungsdauer       1 Jahr  

Lernorte                      Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

 

Was macht man in diesem Beruf?

Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen dabei, gesunde oder gebrechliche bzw. kranke

ältere Menschen zu betreuen, zu versorgen oder zu pflegen. So helfen sie etwa bei der Körperpflege

und beim Essen oder verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente. Bei der Bewältigung von

Alltagssituationen leisten sie Hilfe: Sie begleiten ältere Menschen z.B. bei Arztbesuchen oder Behör­-

dengängen. Zudem organisieren sie gemeinsam mit anderen Pflegekräften Programme zur Freizeit-­

gestaltung für Senioren, z.B. Spielenachmittage oder sportliche Aktivitäten. Darüber hinaus betreuen

sie Angehörige, führen helfende und informierende Gespräche, begleiten Sterbende und versorgen

Verstorbene.

 

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Altenpflegehelfer/innen finden Beschäftigung

·         in Altenwohn-­ und ­pflegeheimen

·         bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung

·         in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern

·         in Pflege­ und Rehabilitationskliniken

·         bei ambulanten Altenpflege­ und Altenbetreuungsdiensten

·         in Privathaushalten

 

Arbeitsorte:

Altenpflegehelfer/innen arbeiten in erster Linie

·         in Patientenzimmern, Behandlungsräumen, Sanitärräumen

·         in Gruppen­ und Aufenthaltsräumen

 

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

·         im Freien

·         in Privatwohnungen

 

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen

wäh­len Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  •          Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim exakten Einhalten von Pflegemaßnamen

                 oder  bei  deren Dokumentation)

  •          Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)
  •          Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)
  •          Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Patienten)

Schulfächer:

·         Religionslehre/Ethik

       (z.B. zum Verständnis ethischer Grundsätze bei wichtigen Pflegesachverhalten)

·         Wirtschaft/Sozialkunde (zum Verständnis rechtlicher Grundlagen und betriebswirtschaftlicher

       Rahmenbedingungen sowie der Zusammenhänge des Sozialsystems)

·         Musik/Kunst (für die Gestaltung von Freizeitangeboten im Pflegealltag)

 

Was verdient man in der Ausbildung?

Je nach Bundesland kann ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung in unterschiedlicher Höhe beste­-

hen. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- ­ und         Prü­fungsgebühren.

 

Quelle: BERUFENET (http://arbeitsagentur.de) — Stand: 01.09.2014